Die EU darf gegenüber Polen und Ungarn nicht nachgeben – bei den Corona-Hilfen gibt es für die übrigen 25 Staaten Wege, allein voranzuschreiten. Ein Kommentar von Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments von 2012-2017, im IPG-Journal der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Quelle: JPG-Journal/ds/09.12.2020
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Eine deutliche Mehrheit der polnischen Bevölkerung von 81,1 Prozent wäre nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Ibris im Auftrag der Zeitung "Rzeczpospolita" für einen Verbleib in der EU, nur 11 Prozent der Befragten sind dagegen. Für eine Verknüpfung von EU-Geldern an die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien waren allerdings 44,8 der Befragten dafür und 44,2 Prozent dagegen. Nicht gefragt wurde, ob man sich über mögliche Konsequenzen für Polen im Klaren sei, sollte in der letzten Gesprächsrunde am 10. oder 11. Dezember kein Kompromiss zustande kommen?
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Polen und Ungarn zur Aufgabe der Blockade der milliardenschweren Corona-Konjunkturhilfen und des langfristigen EU-Haushalts aufgefordert. Im Zweifelsfall sollten die Länder lieber vor den Europäischen Gerichtshof ziehen und dort den von ihnen kritisierten Rechtsstaatsmechanismus auf Herz und Nieren prüfen lassen, sagte sie am Mittwoch im Europäischen Parlament. Polen lehnte den Vorschlag umgehend und mit scharfen Worten ab.
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Im Konflikt um den EU-Haushalt haben Ungarn und Polen ihre Veto-Haltung bestärkt mit einer gemeinsamen Erklärung, in der es heißt “Weder Polen noch Ungarn werden irgendwelche Vorschläge annehmen, die unannehmbar sind für den jeweils anderen“. Damit forden die Ministerpräsidenten beider Länder, Victor Orban und Mateusz Morawiecki, dass die EU-Staatengemeinschaft ihr Rechtssystem toleriert. Es richtet sich nicht nur gegen ihre eigenen Bevölkerungen, sondern stellt den EU-Wertekodex zur beliebigen Disposition.
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EU-Rechtsstaatssünder sollen künftig finanziell sanktioniert werden können. Darauf verständigten sich am Donnerstag in Brüssel die Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments. Der erzielte Kompromiss ist auf einen Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zurückzuführen, demzufolge ein Land für Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit sanktioniert werden kann, wenn eine qualifizierte Mehrheit bzw. 15 der 27 Mitgliedstaaten, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen, diesen Beschluss bestätigt.
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