Home Panorama Drei polnische Bischöfe angezeigt: Fälle von Mißbrauch vertuscht.
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Drei polnische Bischöfe angezeigt: Fälle von Mißbrauch vertuscht. |
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Seit 2017 muss jeder in Polen, der "glaubhafte" Informationen über bestimmte Straftaten erhält, "unverzüglich" die Polizei oder die Staatsanwaltschaft informieren.Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Fällt der Vorwurf möglicher Vertuschung indes in den Zeitraum 2006 bis 2012, greift das Gesetz nicht. In dieser Zeit galt noch das Sakrileg der Kirche, Schändungen oder sexueller Mißbrauch kamen nur außerhalb der Kirchenmauern vor oder, wenn intern vorgekommen, als Akte protokolliert und folgenlos archiviert. Rein zufällig war die Bischofskonferenz dem Gesetzgeber dienlich, Mißbrauchsfällen vor 2006 nicht nachzugehen. Es gab sie vorher nicht, Sakrileg basta.
Der Krakauer Staatsanwaltschaft fiel es dehalb leicht, den
81-jährigen Kardinal Dzwisz (Foto) von der Anklage zu erlösen, er habe zwar
eine Akte über ihm berichtete sexuelle Mißbräuche geführt – aber unter
Verschluß gehalten.
Kardinal Dzwisz war aber womöglich auch der
Staatsanwaltwalt eine Nummer zu wichtig. Immerhin war er Privatsekretär
des Polnischen Papst Johannes Paul II, so etwas segnet ewige
Schuldfreiheit.
Drei andere polnische Bischöfe blieben indes im Netz
der staatlichen Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch
hängen: Bischof Roman Pindel vom Bistum Bielsko-Zywiec sowie dessen
Vorgänger Tadeusz Rakoczy und dessen Weihbischof Piotr Greger.
Sie
hätten ihre gesetzliche Mitteilungspflicht von Sexualstraftaten
missachtet.
Noch stehen Urteilsspruche gegen die Bischöfe aus, doch das hat mit der Flut eingegangener Anklagen zu tun.
Seit
November werden angezeigte Mißbrauchsfälle behandelt aus den Bereichen
Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sowie den Religionsgemeinschaften
gemeldet werden. 53 der 190 bislang behandelten Fälle betrafen
Geistliche.
Quellen:KNA/AFP/Foto:wikipedia.org/ds/12.03.2021
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