Home Land & Leute Bischöfe geben sich mit ein Promille zufrieden
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Bischöfe geben sich mit ein Promille zufrieden |
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In Polen gibt es Streit über die Entschädigung der katholischen Kirche für die Enteignungen durch das kommunistische Regime im Jahr 1950. Auf Initiative des oppositionellen Bündnisses der Demokratischen Linken (SLD) soll nun das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Entschädigungsverfahrens klären, wie katholische Presseagentur Kathpress am Donnerstag berichtete.
Mehr als 3000 Restitutionsanträge der Kirche hat die vor 17 Jahren von Regierung und Bischofskonferenz gebildete Vermögenskommission bereits entschieden. Etwa 260 Anträge sind noch anhängig. Die von den Rechtsliberalen geführte Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk hat die Arbeit des Gremiums jedoch gestoppt, um zunächst die betroffenen Gemeindeverwaltungen über die Entschädigungswünsche der Kirche zu informieren. Die Bischöfe werfen der Regierung daher Blockade vor.
Andere Grundstücke restituiert
Bei ihrer Sitzung in der vorigen Woche fand die Gemeinsame Kommission zu einer vorläufigen Lösung: Episkopat und Regierung berufen Experten, welche die Entschädigung der Kirche überwachen und der Vermögenskommission zur Seite stehen sollen. Das Restitutionsverfahren wird reformiert, und die Einbindung von Gemeindeverwaltungen und Behörden soll für mehr Transparenz sorgen. Der Kirche wurden zuletzt oft andere als die 1950 enteigneten Grundstücke und Immobilien zugesprochen, weil häufig ihr einstiges Eigentum anders genutzt und eine Rückgabe somit ausgeschlossen ist.
Protest gab es etwa in Warschau, weil die Kommission der Kirche ein Grundstück zuwies, welches das Rathaus anders verwenden wollte. Auch in Danzig (Gdansk) gibt es Probleme: Dort fordert der neue Erzbischof Slawoj Leszek Glodz, Ko-Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission, dass ein Teil des beliebten Parks im Stadtteil Oliwa an das Priesterseminar zurückgegeben wird. Die SLD argumentiert gegen die Arbeit der Vermögenskommission: Das paritätisch besetzte Gremium entziehe sich jeder Kontrolle - selbst durch Gerichte. Die Kirche sei die einzige Institution in Polen, die ihre Entschädigung direkt mit der Regierung aushandelt, wird bemängelt.
Die Polnische Bischofskonferenz drückt nun aufs Tempo. Ihr Generalsekretär, Weihbischof Stanislaw Budzik, sprach sich für einen schnellen Abschluss der Arbeit der Vermögenskommission aus. Die staatliche Agentur für landwirtschaftliche Liegenschaften besitze viel Land. Ein Promille davon reiche der Kirche als Entschädigung aus, so Budzik, der zudem mit Verweis auf das Restitutionsgesetz eine Entschädigungszahlung an den Kirchenfonds erwartet.
Dieser 1950 mit der Enteignung geschaffene Kirchenfonds ist aber ebenso umstritten: 2004 drohte die SLD sogar mit seiner Abschaffung. Das Parlament setzt jedes Jahr im Staatsbudget die Höhe des Zuschusses fest. Im laufenden Jahr werden laut Medienberichten umgerechnet 26 Millionen Euro überwiesen. Aus dem Fonds werden die Krankenkassen- und Pensionsbeiträge eines Teils der Geistlichen beglichen. Dies betrifft hauptsächlich die im Ausland wirkenden Missionare sowie die kontemplativen Klausurschwestern, die keine Einkünfte erzielen. Die meisten Priester in Polen entrichten hingegen ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst.
Kathpress/APA/ds/28.11.2008 |
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