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Fahren mit Licht ab Oktober Pflicht in Polen Drucken E-Mail

Etliche europäische Länder schreiben das Fahren mit Licht auch am Tag vor. In einigen davon gilt die Pflicht nicht ganzjährig, sondern beginnt jetzt im Oktober.  Das gilt prinzipiell auch für Polen. Doch die Regeln sind oft nicht leicht zu durchschauen für Ausländer. Deshalb empfiehlt der TÜV SÜD ganztägiges Fahren mit Licht. Verboten ist Tagfahrlicht nicht.
Tipps des TÜV SÜD:
Technik: Autos für Länder mit Tagfahrlicht schalten fast immer über automatische Lösungen. Und oft bestehen sie nur aus einer anderen Programmierung der Software in der Elektronik. Werkstätten können sie auch in Fahrzeugen für den deutschen Markt ändern. Das kostet oftmals noch nicht einmal etwas.

Umsetzung: Die einfachste Form des Tagfahrlichts ist das normale Abblendlicht. Das ist überall zugelassen. Manche Staaten – wie  Polen - erlauben oder tolerieren auch Nebelscheinwerfer. Aufgrund der hohen Blendwirkung der Nebelscheinwerfer sollte man aber auf das Abblendlicht zurückgreifen.
Serie: Gut dran sind Besitzer von Autos, die auch in Deutschland serienmäßig mit Tagfahrlicht geliefert werden. Dazu gehören Modelle mit Xenon-Licht und getrennten Tagfahrleuchten oder solche, deren Fernscheinwerfer über eine spezielle Halogenlampe auch Tagfahrlicht zur Verfügung stellen.
Nachrüstung: Gesonderte Tagfahrleuchten lassen sich auch nachträglich anbauen. Besonders empfehlenswert sind solche in LED-Technik, die nur sehr wenig Strom benötigen. Aber Achtung: Die Lampen müssen ein Zulassungszeichen tragen! Es besteht aus einem E und einer kleinen Zahl in einem Kreis.
Verbrauch: Der Mehrverbrauch an Kraftstoff durch das Fahren mit Licht wird sehr oft überschätzt. Laut TÜV SÜD liegt er selbst beim Fahren mit dem vollen Abblendlicht nur zwischen 0,15 und 0,2 Liter pro 100 Kilometer. Das ist im Fahrbetrieb kaum von Bedeutung. Der Bedarf spezieller Tagfahrleuchten in LED-Technik ist praktisch überhaupt nicht mehr messbar.
Zukunft: Ab 2011 müssen alle Neuwagen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Das regelt eine auch in Deutschland verbindliche internationale Vorschrift, die ECE R48.

TÜV SÜD AG/ds/03.10.2009
 
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