Verwaltungsgliederung Seit dem 1. Januar 1999 ist Polen in 16 Wojewodschaften eingeteilt. Sie haben alle ein eigenes Parlament mit einem von der Zentralregierung ernannten Oberhaupt (Wojewoda), der die in Warschau zugeordneten Finanzen verwaltet. Regierender des Parlaments ist der Woiwodschaftsmarschall (Marszalek).

Wikipedia
|