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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem aktuellen Urteil den sogenannten Führerschein-Tourismus in Europa erneut in die Schranken gewiesen. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden am Donnerstag, dass Behörden oder Gerichte überprüfen dürfen, ob Autofahrer, die im Ausland einen Führerschein erworben haben, dort auch tatsächlich einen Wohnsitz hatten. Teilt das betreffende EU-Land mit, dass dies nicht der Fall war, dürfen die Behörden den Autofahrern den Gebrauch des ausländischen Führerscheins untersagen.
Geklagt hatten zwei Deutsche, die nach Drogen- und Alkoholfahrten ihre Führerscheine eingebüßt hatten und neue in Polen machten. Sie beriefen sich auf das Europarecht, nach dem EU-Mitgliedsstaaten ausländische Führerscheine grundsätzlich anerkennen müssen. Das sogenannte Wohnsitzerfordernis - mindestens 185 Tage in Polen gewohnt zu haben - erfüllten sie allerdings nicht, wie sie später vor Gericht einräumten. «Wir lehnen uns nicht gegen den Europäischen Gerichtshof auf», sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. Trotzdem sei es zulässig, dass die deutschen Behörden oder Gerichte Informationen bei den Aussteller-Staaten einholen, wenn Zweifel bestehen, dass der Autofahrer seinen Wohnsitz dort gehabt hat. Die konkreten Fälle der beiden Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster noch einmal neu entscheiden. Das OVG hatte die Klagen zwar bereits abgewiesen, sich aber damit zufriedengegeben, dass die Autofahrer zugaben, gar nicht in Polen gewohnt zu haben. Diese Informationen müssten aber direkt von den polnischen Behörden eingeholt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat seit 2004 mehr als 14 000 Führerscheintouristen gezählt. Wie viele weitere Deutsche ihre entzogene Fahrerlaubnis im Ausland ersetzten, aber nie kontrolliert wurden, ist unbekannt. Der Anwalt der beiden Kläger ghet von weitaus höhren Zahlen aus. Er schätzt, dass in Deutschland allein rund 15.000 polnische Führerscheine in Gebrauch sind. Sueddeutsche/dpa/ds/26.02.2010 |