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Big Brother filmt Grenzverkehr in Frankfurt (Oder) Drucken E-Mail

Die Polizei wird ab sofort in Frankfurt (Oder) von ihrer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze Gebrauch machen. Damit soll der Kriminalitätsschwerpunkt an der Kreuzung zum Übergang nach Polen entschärft werden. Zwei Kameras sind bereits installiert. Sie zeichnen das Geschehen 48 Stunden lang auf, danach werden die Aufnahmen gelöscht. Die Befugnis zur polizeilichen Videoüberwachung soll in Brandenburg weiterhin nur in Einzelfällen genutzt werden. Einen flächendeckenden Einsatz werde es laut Innenministerium nicht geben.

Der Bereich der Slubicer Straße/Karl-Marx-Straße gilt seit Jahren als Brennpunkt der Eigentumskriminalität. „Zwischen 74 und 101 Straftaten pro Jahr wurden allein in diesem Bereich gezählt“, sagte Detlef Lüben, Sprecher des Schutzbereiches Oder-Spree/Frankfurt (Oder). Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte die Polizei dort bisher kein erkennbares Plus an Sicherheit erreichen.

Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) ordnete der damalige Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) die Einrichtung des Videostandortes an. Mittlerweile sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, die Bilder laufen in der Polizeiwache Halbe Stadt ein. „Dabei geht es nicht um eine Totalüberwachung, sondern darum, die Stadt sicherer zu machen“, erklärt der Wachenleiter Hanjo Loose. Werden strafbare Handlungen aufgezeichnet, könnten diese später als Beweise vor Gericht verwendet werden.

Die Videoüberwachung an der Kreuzung nach Polen kollidiere jedoch nicht mit dem Schengener Abkommen, betonte Polizeisprecher Lüben. „Die Stadtbrücke ist mit den Kameras nicht einsehbar.“ Trotzdem sollten sich Kfz-Diebe nicht allzu sicher fühlen. Techniker könnten gefilmte Tatverdächtige erkennbar machen. „Zur Ermittlung der Namen arbeiten wir eng mit unseren polnischen Kollegen zusammen“, betonte der Wachenleiter.

In den Standorten am Potsdamer Hauptbahnhof und am Bahnhofsvorplatz Erkner (Oder-Spree) hat sich den Angaben des Innenministeriums zufolge die Zahl der Straftaten parallel zur Videoüberwachung seit 2001 um jeweils zwei Drittel verringert.
Nach dem Ende einer mehrjährigen Testphase und seit der Novellierung des Polizeigesetzes im Jahr 2006 darf die Landespolizei Videoüberwachung unbefristet einsetzen. Entsprechende Vorschläge unterbreiten die beiden Polizeipräsidenten, die Entscheidung trifft der Innenminister.

MOZ/Foto:admc/ds/05.05.2010

 
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