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Urteil gegen Polen wegen Religionsunterrichts Drucken E-Mail

Wegen Diskriminierung und Verstoßes gegen das Recht auf Religionsfreiheit ist Polen vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt worden. Die Straßburger Richter gaben den Eltern eines Schülers recht, der als einziger seiner Klasse nicht am Religionsunterricht teilnahm. Die Eltern hatten sich beschwert, ihr Sohn sei deswegen diskriminiert worden und habe mehrfach die Schule wechseln müssen. Dass er daher keine Zeugnisnote für "Religion/Ethik" erhalten habe, sei eine zusätzliche Stigmatisierung.

KNA/ds/17.06.2010

 
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