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Erdgasmarkt: EU droht Polen mit Europäischem Gerichtshof Drucken E-Mail

In ungewöhnlich scharfer Form hat die EU-Kommission auf der offiziellen Portalseite  der Europäischen Union  Polen eine Frist von zwei Monaten gesetzt, nicht weiter gegen die EU-Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt zu verstoßen. Andernfalls werde eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erwogen.

Wortlaut der "Blitz"-Meldung:

Kommission fordert Polen auf, nicht nicht weiter gegen die EU-Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt zu verstoßen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Polen förmlich aufzufordern, nicht weiter gegen die EU-Vorschriften zur Schaffung eines Erdgasbinnenmarkts zu verstoßen. Die Auflage, mit der Polen die Erdgasimporteure verpflichtet, einen bestimmten Anteil des Erdgases in Polen zu speichern, und der fehlende Zugang zur Yamal-Pipeline stellen einen Verstoß gegen die EU-Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt dar. Außerdem wird dadurch der polnische Erdgasmarkt praktisch gegen Erdgaslieferanten aus der EU abgeschottet, was wiederum die Versorgungssicherheit Polens gefährdet.

Ein reibungslos funktionierender, gut regulierter und transparenter Verbundmarkt mit Marktpreissignalen ist Grundvoraussetzung für Wettbewerb und Versorgungssicherheit. Ein effizienter und uneingeschränkt funktionierender Energiebinnenmarkt bietet den Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Unternehmen, die Erdgas und Elektrizität zu vernünftigen Preisen anbieten, und steht allen Lieferanten offen. Polen hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderung zu reagieren, die in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens der EU ergangen ist. Wenn die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann sie beschließen, Polen vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Durch die Verpflichtung zur Speicherung von Erdgas auf polnischem Gebiet werden EU-Unternehmen, die Erdgas nach Polen importieren, diskriminiert und gezwungen, nach Möglichkeiten für den Transport von Erdgas zu diesen Speicheranlagen zu suchen. Da es jedoch keine Kapazitäten für den Erdgastransport nach Polen und innerhalb Polens gibt und Importeure keinen Zugang zur Yamal-Pipeline haben, wird durch die so genannte „Territorialitätsklausel“ der Markt gegen EU-Erdgaslieferanten abgeschottet, was wiederum die Versorgungssicherheit Polens gefährdet.

Nach Ansicht der Kommission sollte Polen Dritten Zugang zur Yamal-Pipeline gewähren und den Gasfluß in beide Richtungen ermöglichen, so dass Erdgas von Deutschland nach Polen transportiert werden kann. Dies ist in der Erdgas-Richtlinie vorgeschrieben und würde den gleichen Zweck erfüllen wie die Speicherung von Erdgas, nämlich die Ergasversorgung zu sichern. Weiter könnte Polen die Verbindungsleitungen zwischen seinem Fernleitungsnetz und dem EU-Erdgasmarkt ausbauen. Auf diese Weise würde Polen Zugang zum Erdgasmarkt der EU erhalten, und damit würde die Versorgungssicherheit des Landes im Einklang mit dem Energiebinnenmarkt erhöht.

Nach Auffassung der Kommission ist die beste Garantie für eine gesicherte Versorgung ein vom Wettbewerb geprägter EU-Energiebinnenmarkt. Ein solcher Markt kann jedoch erst dann gegeben sein, wenn die EU-Vorschriften für den Energiebinnenmarkt uneingeschränkt und korrekt umgesetzt wurden.

Polen hat nun 2 Monate Zeit, um auf die mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren. Werden die Bedenken der Kommission nicht zerstreut, kann der Europäische Gerichtshof mit diesem Fall befasst werden.

europa.eu/rapid/press releases/ds/23.07.2010

 
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