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Polnische Haushaltshilfen abgezockt und Sozialabgaben hinterzogen |
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Das Reutlinger Amtsgericht hat gestern zwei deutsche Geschäftspartner zu jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt – ohne Bewährung. Sie haben polnisches Pflegepersonal vermittelt, bis zu 500 Euro monatlich vom Gehalt abgezockt – und rund 450.000 Euro an Sozialabgaben unterschlagen.
Ein Bericht der SÜDWEST PRESSE:
Insgesamt 160 polnische Haushaltshilfen haben die beiden 41 und 59 Jahre alten Männer in Haushalte in der Region vermittelt. Die Frauen waren als Pflegerinnen im Einsatz und standen 24 Stunden täglich zur Verfügung. Dafür zahlten die Familien zwischen 1200 und 1400 Euro an die Agentur, die Frauen erhielten 800 bis 900 Euro. Die Angeklagten meldeten sie als "selbstständig" an und bezahlten keine Sozialabgaben. Diese Praxis hatte das Münsinger Amtsgericht in anderen Fällen als unzulässig gewertet und die Männer zu Haftstrafen verurteilt. In letzter Instanz hatte das Oberlandesgericht Stuttgart diese Auffassung bestätigt. Folglich waren die beiden Geschäftsführer der Agentur "Arbeitgeber" und daher verpflichtet, Sozialabgaben zu bezahlen.
Das erweiterte Schöffengericht unter Vorsitz von Eberhard Hausch und Sierk Hamann als zweitem Richter verurteilte das Duo nun zu jeweils zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Das Gericht verwies auf die bereits im August 2005 erfolgte Beschlagnahmung von Unterlagen durch den Zoll und hielt dem Duo vor, die Behörden nicht durch ein "Statusfeststellungsverfahren" eingebunden zu haben. Das von einer Anwaltskanzlei erstellte Gutachten reiche nicht aus. Die Haushaltshilfen seien "scheinselbständig" gewesen, bekräftigte das Gericht. Das Duo habe die Notlagen der Familien und der betroffenen Frauen ausgenutzt und dabei aus reiner Geldgier gehandelt, schließlich sei die "eidesstattliche Versicherung" abgegeben worden. Daher sei die betreffende Firma auch nach englischem Recht und nicht als GmbH in Deutschland gegründet worden. Genau der bei einer legalen Beschäftigung anfallende Sozialbeitrag in Höhe von rund 400 Euro sei von den beiden Männern einbehalten worden. "Warum dies von den Frauen monatlich bezahlt werden musste, bleibt unverständlich, handelt es sich doch um keine einmalige Provisionsgebühr", stellte Hausch in den Raum. Zu Lasten der Angeklagten wertete das Gericht den "eklatant hohen Schaden", das fehlende Geständnis und die nicht erfolgte Schadenswiedergutmachung und verwies auf die ungünstige Sozialprognose, die eine Bewährung ausschließe.
In ihrem Plädoyer sagte Staatsanwältin Irene Fitzner, dass die Frauen ihr Gewerbe nicht selbst angemeldet hätten, es habe keine Betriebsstätte gegeben, sie hätten kein unternehmerisches Risiko getragen, nicht für ihr Angebot geworben, keine Rechnungen gestellt und seien nur für ein Unternehmen tätig gewesen. Einbezogen in die Anklage wurden nur die Fälle, in denen die Bezahlung durch die Vermittlungsagentur erfolgte. "Den beiden Angeklagten ging es darum, gezielt die Sozialbeiträge zu hinterziehen". Den jeweiligen Haushalten sei kein "Vorsatz" zu unterstellen, deshalb stelle sich dort allenfalls die Frage nach der sozialrechtlichen Haftung. Für die beiden Beschuldigten forderte sie jeweils zwei Jahre und zehn Monate Haft.
Demgegenüber wertete die Verteidigung die Haushaltshilfen als "Selbstständige", die eine Dienstleistung erbracht hätten. Beleg dafür seien die "persönlichen Vertragsverhandlungen", bei denen die Frauen das Entgelt verhandelt und Fahrgeld vereinbart hätten. Zudem seien einige Frauen auch bei anderen Vermittlungsagenturen beschäftigt gewesen. Die beiden Geschäftsführer der Agentur seien gegenüber den Frauen nicht weisungsberechtigt und nicht in das Alltagsgeschäft eingebunden gewesen. Es gebe in Deutschland verschiedene Vermittlungsagenturen, die von der Staatsanwaltschaft unbehelligt arbeiteten, sagte Rechtsanwalt Patrick Schmidt und beantragte Freispruch für seinen Mandanten.
SÜDWEST PRESSE/ds/08.09.2010 |
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