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Alkohollimit und Sonderbestimmungen |
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- Erlaubte Blutalkoholkonzentration in Promille: 0,2
- Von Anfang Oktober bis Ende Februar muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
- An Bahnübergängen ist das Halten 100 m vor und nach den Gleisen verboten.
- In Kreuzungsbereichen gilt allgemeines Überholverbot.
- Straßenbahnen haben grundsätzlich Vorfahrt.
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