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Die Europäische Kommission hat gestern entschieden,
Polen vor den Europäischen Gerichtshof zu zitieren, weil das Land seiner
Verpflichtung nicht nachgekommen ist, die Biodiversität zu schützen und „alte“
Gemüsesorten zu erhalten. Die Biodiversität und die Erhaltung von Gemüsesorten,
die traditionell in bestimmten Regionen angebaut werden, sind von genetischer
Erosion bedroht. Die Richtlinie 2009/145/EG über Erhaltungssorten von
Gemüse schreibt die Einführung vereinfachter Vorschriften für das
Inverkehrbringen von Saatgut gegenüber denjenigen für Gemüsesorten vor, die in
der landwirtschaftlichen Intensivproduktion eingesetzt werden. Polen hat den
Rechtsakt nicht adäquat umgesetzt und ist somit seinen Verpflichtungen aus dem
EU-Recht nicht nachgekommen.
Daher sieht die Richtlinie über Erhaltungssorten von
Gemüse ein vereinfachtes Verfahren vor, das ein flexibleres System für die Prüfung,
Kontrolle und Eintragung von Gemüsesorten ermöglicht, die nicht für den
kommerziellen Anbau bestimmt sind.
Der Schutz und die Erhaltung der reichen biologischen
Vielfalt in den Regionen der EU hat einen sehr hohen Stellenwert; darunter fällt
auch die Bewahrung der in der EU vorhandenen Arten vor dem Aussterben. Es ist immens
wichtig, dass die Gemüsesorten weiter verwendet werden und für die künftigen
Generationen erhalten bleiben. Durch den Schutz dieses Erbes werden auch die
traditionellen regionalen landwirtschaftlichen Verfahren bewahrt, die
normalerweise nicht für den Anbau zu kommerziellen Zwecken angewandt werden.
Damit verbessern sich die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher, die aus einer
breiteren Palette hochwertiger Produkte wählen können.
Da Polen die Richtlinie nicht umgesetzt hat, können
diese „alten“ Gemüsesorten in Polen nicht nach dem vereinfachten System in
Verkehr gebracht und vertrieben werden.
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 31.
Dezember 2010 umsetzen. Im Juni 2011 forderte die Kommission Polen in einer mit
Gründen versehenen Stellungnahme förmlich auf, den Verpflichtungen aus den
EU-Vorschriften in vollem Umfang nachzukommen, was Polen jedoch nicht tat.
Daher hat die Kommission jetzt beschlossen, den Europäischen Gerichtshof mit
der Angelegenheit zu befassen.
proplanta/ds/27.01.2012
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