|
Wer zum Pflegefall wird, möchte meist in den eigenen vier Wänden bleiben. Kann die Versorgung aber nicht von Angehörigen gewährleistet werden, muss nach Alternativen gesucht werden. Pflegekräfte aus Osteuropa scheinen da eine preisgünstige Möglichkeit zu bieten. Im Internet tummeln sich die Vermittleragenturen. Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, angesiedelt beim Zoll, kennt ihre Pappenheimer, kommt aber kaum nach mit der Bearbeitung (meist) anonymer Anzeigen. Oft sind simple Rechtsvorschriften missachtet worden, denn grundsätzlich illegal ist die Einstellung osteuropäischen Pflegepersonals nicht. Eine Broschüre der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt nun umfassende Informationen.
Sebastian Wieschowski berichtet für Welt Online
Wenn Pflegebedürftige rund um die Uhr in ihrer Wohnung betreut und versorgt werden müssen, ist dies meist nicht ohne Hilfe von außen zu leisten. Eine 24-Stunden-Pflege durch deutsche Pflegedienste verursacht allerdings hohe Kosten – bis zu 10.000 Euro kann sie im Monat kosten. Der Anteil von Schwarzarbeit ist hoch. Von 70.000 bis 100.000 Osteuropäerinnen, die alte Menschen in Deutschland illegal pflegen, geht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) aus. Zahlreiche Agenturen mit Sitz in Deutschland sind darauf spezialisiert, osteuropäische Pflegekräfte in deutsche Haushalte zu vermitteln. Doch die Rechtslage beim Einsatz von Pflegern aus Osteuropa ist oft nicht ganz klar. Eine neue Broschüre der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz soll eine bessere Übersicht verschaffen. Die Verbraucherschützer stellen klar: Pflegekräfte aus Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (dieser besteht aus den EU-Staatens sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) können normalerweise in jedem anderen Mitgliedsland einer Arbeit nachgehen. Doch Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit erschweren den Einsatz von Pflegern aus Osteuropa: Die europaweit freie Arbeitswahl ist für Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Bulgarien und Rumänien derzeit ausgesetzt. Wer aus diesen Ländern kommt und in Deutschland arbeiten will, benötigt eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Doch diese bekommen Pflegekräfte aus Osteuropa nicht.
Hintertür im Gesetz ermöglicht Beschäftigung Eigentlich dürften Deutsche also keine Arbeitsverträge mit osteuropäischen Pflegekräften abschließen. Doch das Gesetz lässt für die Pfleger eine Hintertür offen, dank der sie trotzdem legal in Deutschland arbeiten können: Für Unternehmen und Selbständige aus osteuropäischen Ländern gilt die Arbeitserlaubnispflicht nicht, sondern die so genannte Dienstleistungsfreiheit - sie dürfen überall in der EU tätig sein und ihr Personal entsenden. Osteuropäische Pflegekräfte benötigen also keine Arbeitserlaubnis, wenn sie von ihrem Arbeitgeber im Heimatland vorübergehend nach Deutschland entsandt werden. Zulässig ist der Arbeitseinsatz auch, wenn der Pfleger selbst Inhaber eines Pflegedienstes ist und als Selbstständiger grenzüberschreitend in Deutschland tätig wird – doch dies ist für den Auftraggeber nicht risikofrei.
Genaue Kontrolle schützt vor Schwarzarbeit Damit die legale Hilfe aus Osteuropa nicht nachträglich in die Illegalität rutscht, sind einige Regeln zu beachten: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die voraussichtliche Dauer der Pflegetätigkeit nicht länger als 12 Monate dauern sollte - eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist jedoch im Einzelfall möglich. Der Pfleger bleibt während dieser Zeit in seinem Heimatland sozialversichert. In seinem Herkunftsland muss sich der Pfleger die so genannte Bescheinigung E101 ausstellen lassen - diese dokumentiert, dass die Sozialversicherungspflicht im Heimatland fortbesteht. Deutsche Auftraggeber sollten sich unbedingt vergewissern, dass die Bescheinigung existiert, empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Osteuropäische Pfleger müssen allerdings nicht zwingend bei einem Unternehmen im Heimatland angestellt sein, sie können sich als Einzelunternehmer auch selbst entsenden. Doch dann wird es für den Auftraggeber kompliziert: Die Behörden könnten eine Scheinselbständigkeit unterstellen können - immerhin steht die Pflegekraft einem einzigen Pflegebedürftigen zur Verfügung und ist normalerweise rund um die Uhr für ihn da. Sie hat also nur einen Auftraggeber – und ist demnach von diesem abhängig beschäftigt. Noch schwieriger ist eine Scheinselbständigkeit von der Hand zu weisen, wenn die Pflegekraft auch noch im Haushalt des zu Pflegenden wohnt. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass in solchen Fällen nicht von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen werden kann. Dies hat das Amtsgericht München im November 2008 entschieden.
Scheinselbstständigkeit wird teuer Die Verbraucherschützer raten deshalb davon ab, grenzüberschreitend selbstständig tätige Pflegekräfte zu beschäftigen. Die Anstellung sei ein „schwer kalkulierbares Risiko, selbst wenn die Pflegekräfte nicht mit in ihrem Haushalt wohnen.“ Wird Schwarzarbeit aufgedeckt, dann verlieren die Pflegebedürftigen nicht nur ihre Betreuungskraft. Meist kommen auch Steuernachzahlungen und Nachforderungen von Sozialabgaben auf die Auftraggeber zu – für die komplette zurückliegende Beschäftigungsdauer. Zudem gilt die unzulässige Beschäftigung von Ausländern als Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von mehr als 30.000 Euro zur Folgen haben kann. Auch bei einem Vertrag mit einem Pflegeunternehmen lauern ärgerliche Rechtsfallen: Beispielsweise ist die Haftungslage ist bei Beteiligung osteuropäischer Kräfte im Gegensatz zu deutschen Pflegediensten ungünstiger. „Gegen die Vermittlungsfirma bestehen oftmals keine Ansprüche, wenn etwas schief läuft“, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Bei Schädigungen des Pflegebedürftigen gilt normalerweise das Recht, in dem der osteuropäische Pflegedienst seinen Sitz hat. Im Klartext: Der deutsche Kunde muss seine Ansprüche gegen den Pflegedienst im Ausland geltend machen. Wer diesen Ärger umgehen will, sollte mit dem Pflegeunternehmen ausdrückliche Absprachen in Vertragsform festhalten.
Welt Online/3Sat/ds/28.02.2009
|