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Mit dem Auto in Polen Drucken E-Mail

Autofahrer benötigen bei der Einreise den internationalen oder nationalen Führerschein. Die grüne Versicherungskarte ist seit kurzem nicht mehr Pflicht. Da möglicherweise noch nicht überall in Polen diese Neuregelung bekannt ist, empfiehlt es sich, eine solche Karte dennoch mitzuführen. Sie ist problemlos bei den jeweiligen Haftpflichtversicherungen erhältlich.

Fahrzeugschein: Für Anhänger ist ein entsprechender Vermerk im Fahrzeugschein erforderlich.

Einreise mit fremden Auto: Vorlage der schriftlichen Erlaubnis des Fahrzeughalters, dass das Auto die Grenze passieren darf.

Achtung: Gelegentlich wird im Internet berichtet, dass die EU-Führerscheinkarte bei Verkehrskontrollen nicht anerkannt wurde. Wer jegliches Risiko ausschließen will, sollte vor Einreise den Internationalen Führerschein beantragen.

 

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