Home Tourismus In Polen wird anders reklamiert
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In Polen wird anders reklamiert |
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Polen ist beliebtes Ausflugs- und auch Einkaufsland für deutsche Bürger. Beim Shoppen in Geschäften und auch auf polnischen Internetseiten sollten deutsche Verbraucher jedoch wissen, wie Mängel zu reklamieren sind.
Steffen Harth vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt/Oder weiß: »In der Regel gilt polnisches Recht, das andere Fristen und Formen für Reklamationen vorsieht, als deutsche Gesetze.“Viele deutsche Verbraucher kaufen gern im polnischen Nachbarland - umso mehr, wenn Einzelhändler in der Sommerzeit Rabatte gewähren. Erweist sich das »Schnäppchen« jedoch als fehlerhaft, stellt sich die Frage, ob nach deutschem oder polnischem Recht reklamiert werden kann.
„Normalerweise unterliegen Einkäufe in Polen auch polnischem Recht“, informiert Steffen Harth vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum und erläutert: „Mängel muss man spätestens zwei Monate nach deren Feststellung möglichst schriftlich beim Verkäufer reklamieren, sonst kann dieser die Abhilfe verweigern.“ In Deutschland gibt es das nicht. Hier genügt theoretisch eine Klageerhebung innerhalb von zwei Jahren, obwohl unverzügliches Handeln ratsam ist.
Jurist Harth weist darauf hin, dass beim Einkauf in Polen ausnahmsweise sogar auch deutsches Recht gelten kann: „Ist ein Vertragsabschluss mit einem polnischen Unternehmer in Deutschland auf dessen Werbung in Deutschland zurückzuführen, gilt somit deutsches Recht, falls nichts anderes vereinbart wurde.“ Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen Bestellungen über eine polnische Internetseite. Solche Verträge kann man zwar wie in Deutschland ohne Angaben von Gründen widerrufen, man hat aber in Polen nur zehn Tage statt der hierzulande geltenden zwei Wochen Zeit.
Außerdem können Verbraucher unabhängig vom Wert der Ware mit den Rücksendekosten belastet werden - in Deutschland trägt der Unternehmer die Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der Ware 40 Euro übersteigt und vor dem Widerruf in voller Höhe beglichen wurde.
Lausitzer Rundschau/ds/ 17.07.2010 |
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